Anweisung über die Benutzung der Toiletten |
ALLGEMEINES:
Die Toilette besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken mit
birnenförmiger, schräg nach unten geneigter Sitzaufnahme der Exkremente.
Auf dem Sitzrand ist ein Sitzstück angebracht und mit zwei Halteschrauben
befestigt.
Die mechanische Spülung ist an der Wand gut sichtbar angebracht und durch
Rohrleitungen mit dem eigentlichen Sitzbecken verbunden. Sie wird mit dem
Drücker und der Druckfeder bei Benutzung eingerastet. Das Zubehör besteht
aus der Reinigungsbürste mit Öse, der Halterung mit Haken und dem Tropfenfänger.
GEBRAUCHSANWEISUNG:
Die Toilette wird sitzend benutzt. Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem
Anheben der hinteren Bekleidungsstücke so tief in die Tiefhockstellung
nieder, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des
Körpers ist gleichmäßig gleichseitig verteilt, die obere Körperhälfte
leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der
Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. Unter ruhigem Ein- und
Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichzeigem Anspannen der Bauchmuskulatur
den Darminhalt in den dafür bestimmten Durchbruch des Porzellanbeckens.
Falls sich die Spülung durch äußere Einflüsse löst, steht der
Benutzer auf, richtet sich nach den Fliesen aus und verharrt.
Nach beendeter Prozedur macht der Benutzer eine Wendung nach halblinks
unter gleichzeitigem Anheben der rechten Gesäßhälfte, erfaßt das Reinigungsfähnchen
(ca. 10x15 cm) mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand,
wobei der Mittelfinger als Stütze dient, und führt sie durch die von
Muskelfleisch gebildete Kerbe. Linkshänder führen sämtliche Tätigkeiten
mit der linken Hand aus, damit Verletzungen vermieden werden. Es ist dem
Benutzer freigestellt, das Reinigungspapier von oben nach unten oder
umgekehrt zu führen. Die Reinigung ist so oft zu wiederholen, bis 5
Blätter sauber erscheinen.
Nach dem Reinigen richtet sich der Benutzer auf, steht einen Moment still
und entspannt. Dann beginnt er mit dem Ordnen der Kleidung. Anschließend
macht er eine Drehung um 180 Grad bei Anhebung des linken Fußes (Drehung auf
beiden Füßen verboten - Unfallgefahr) und betätigt die Spülung. Die
Reinigung erfolgt auf Sicht.
Während des Aufenthaltes auf der Toilette ist es dem Benutzer verboten,
ohne besondere Genehmigung zu essen, zu trinken, sich hinzulegen oder
Geschenke anzunehmen.
Das bevorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der regierende Bürgermeister
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 10.07.2008, 20:13 Uhr |
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